Physiotherapie
bei Nackenschmerzen
Physiotherapeut Daniel Schiffner in Bludenz
Vertragspartner aller Kassen
Rückenschmerzen und Gelenksbeschwerden beeinflussen die Lebensqualität und nehmen uns den Spaß an Bewegung. Nach einer Operation ist der Weg zu einem schmerzfreien Alltag oft lang und beschwerlich. Als Physiotherapeut möchte ich Sie gerne bei Ihrem optimalen Heilungsverlauf unterstützen.
Behandlungsschwerpunkte
Ziel der Physiotherapie ist die Verhinderung von Fehlbelastungen, die Vermeidung bzw. Verringerung von Schmerzen und die Wiederherstellung und Verbesserung der Bewegung.
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Akute und chronische Rückenschmerzen (z.B. Bandscheibenvorfall)
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Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel
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Nachbetreuung nach Operationen oder Unfällen (z.B. Kreuzbandriss, Knieprothese)
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Gelenksbeschwerden (z.B. Arthrose)
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Therapie bei Überbelastungen oder Verletzungen im Sport
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Chronische Erkrankungen der Lymphgefäße (z.B. Lymphödem nach Ablatio mammae)
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Chronische Lungenerkrankungen
Daniel Schiffner und Team
Jeder Mensch hat seine eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Ziele, sowie körperliche Geschichte, jeder Mensch ist etwas Besonderes.
Passend zu Ihren Beschwerden, Ihrem Alter und Ihrem körperlichen Leistungsvermögen erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine auf Ihre Ziele abgestimmte Therapie.
Wir haben den Anspruch, Ihnen die bestmöglichste Therapie bieten zu können, daher bilden wir uns regelmäßig in internen sowie externen Fortbildungen weiter.
Das sagen meine Patienten
Wichtige Informationen
Terminvereinbarung
Termine können Sie gerne per Telefon unter +43 5552 31 0 44, per Mail unter info@physio-schiffner.at oder direkt in der Praxis vereinbaren. Sollten Sie einmal nicht zur Therapie erscheinen können, bitte ich Sie Ihren Termin mind. 24 Stunden im Voraus abzusagen. Termine, die nicht oder zu spät abgesagt werden, muss ich leider in Rechnung stellen.
Kassenpraxis (Vertragspartner aller Kassen)
Als Vertragspartner aller Kassen rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Somit fällt für Sie, bei Inanspruchnahme von Kassenleistungen, kein Selbstbehalt an.
Ärztliche Verordnung
Eine physiotherapeutische Behandlung erfolgt auf ärztliche Verordnung. Diese muss vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden. Die Rückvergütung der verordneten Leistungen mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ist nur nach Zuweisung durch den behandelnden Haus- oder Facharzt möglich.
Behandlungskosten
Bei Inanspruchnahme von ärztlich verordneten Kassenleistungen entstehen für Sie keine Behandlungskosten, da diese von uns direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet werden. Bei Inanspruchnahme von Privatleistungen müssen die Behandlungskosten zur Gänze selbst getragen werden. Auskünfte über die Höhe der Behandlungskosten von Privatleistungen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.